Magistrat

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Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, daß die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde sind die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat.

Der Magistrat besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten, von denen eine Person zum Ersten Stadtrat (Stellvertreter des Bürgermeisters) gewählt wird. Die Beigeordneten werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Magistratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Stadtverordnete sein. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Stadt. Insbesondere hat er die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und auszuführen, die Einrichtungen und Betriebe der Stadt und das sonstige Stadtvermögen zu verwalten, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Stadt zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen. Die Sitzungen sind immer nichtöffentlich.

Unsere Vertreter im Magistrat

HWParr

Hans Walter Parr
Gonterskirchen


LindnerHP

Hans Peter Lindner
Lauter



ASemmler

Axel Semmler
Altenhain


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